WIESBADEN – Vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 weist der Bundeswahlleiter darauf hin, dass jede/r Wahlberechtigte nur einmal wählen darf. Dies gilt auch dann, wenn man – beispielsweise nach einem Umzug – mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten haben sollte. Wer mehrfach wählt oder wer wählt, ohne wahlberechtigt zu sein, begeht Wahlfälschung und macht sich strafbar.
Zur Wahrung einer ordnungsgemäßen Wahl werden Verstöße gegen die wahlrechtlichen Regeln geahndet: Wer unbefugt wählt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 Strafgesetzbuch). Auch der Versuch einer solchen Tat ist strafbar.
Also: Wenn Sie wahlberechtigt sind, nehmen Sie an der bevorstehenden Bundestagswahl teil – aber bitte nur einmal.
Quelle: Bundeswahlleiter – Pressemitteilung vom 19.09.13
Ja das ist interessant, dass man sich strafbar macht. Jedoch steht dazu im Gegensatz, dass in den allermeisten Wahllokalen, nur Bleistifte zum ankreuzen der Wahlzettel zur Verfügung stehen. Wie auch gerade eben, als ich in der Gemeinde Oberthal im Saarland wählte. Erst nach mehrmaligem Nachfragen bekam ich einen Kugelschreiber. Dazu die Antwort: „Jetzt wissen wir ja, was Sie wählen“! Ich finde es sehr vage, hier einen nicht fälschungssicheren Bleistift an zu bieten, bei der heutigen Korruption. Den Rest, was man dann alles so machen kann, könnt ihr euch ja mal selbst vorstellen. So dann, wählt mal noch schön.