Die Bundestagswahl 2013 findet am 22. September 2013 statt. Dieser Wahltermin wurde vom Bundespräsidenten am 08. Februar 2012 auf Empfehlung der Bundesregierung angeordnet.
Quelle: Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2013
Das Grundgesetz gibt in Artikel 39 Abs. 1 den Zeitplan für die 18. Bundestagswahl vor:
Danach findet eine Neuwahl frühestens sechsundvierzig und spätestens achtundvierzig Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt.
Die Wahlperiode des aktuellen 17. Deutschen Bundestages hat am 27. Oktober 2009 begonnen. Frühester Termin für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag wäre – sofern es nicht zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages kommt – somit der 28. August 2013, der späteste Termin Sonntag, der 27. Oktober 2013.
„Etwa ein Dreivierteljahr vor der Wahl legt der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung innerhalb der oben genannten Zeitspanne den Tag der Bundestagswahl fest.
Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Da grundsätzlich die Termine für Bundestagswahlen nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren sollen, wird der Wahltag wahrscheinlich nicht vor Sonntag, dem 8. September 2013 liegen.
Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für die kommende Bundestagswahl grundsätzlich seit dem 28. März 2012. Die Wahlen für die Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, also somit ab dem 28. Juni 2012 (§ 21 Absatz 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz).“
Quelle: Der Bundeswahlleiter
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