48 Parteien können an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen

WIESBADEN – Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 6. und 7. Juli 2017 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass folgende 8 Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz) und deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2017 am 24. September 2017 keine Unterstützungsunterschriften beibringen müssen:

Im 18. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:

  1. Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  3. DIE LINKE (DIE LINKE)
  4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  5. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)

Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:

  1. Freie Demokratische Partei (FDP)
  2. Alternative für Deutschland (AfD)
  3. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Folgende 40 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen; Kurzbezeichnung in Klammern):

  1. Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
  2. Die Violetten; für spirituelle Politik (DIE VIOLETTEN)
  3. Magdeburger Gartenpartei; ökologisch, sozial und ökonomisch (MG)
  4. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  5. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  6. DIE RECHTE (DIE RECHTE)
  7. Die GERADE Partei (DGP)
  8. DEUTSCHE KONSERVATIVE (Deutsche Konservative)
  9. UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE)
  10. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
  11. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  12. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  13. bergpartei, die überpartei; ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken (B*)
  14. Bayernpartei (BP)
  15. Menschliche Welt; für das Wohl und Glücklich-Sein aller (MENSCHLICHE WELT)
  16. Transhumane Partei Deutschland (TPD)
  17. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  18. Deutsche Mitte; Politik geht anders… (DM)
  19. Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)
  20. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
  21. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB)
  22. Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung; Politik für die Menschen (Volksabstimmung)
  23. Partei der Humanisten (Die Humanisten)
  24. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  25. Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
  26. Bündnis Grundeinkommen; Die Grundeinkommenspartei (BGE)
  27. V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
  28. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
  29. Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands (JED)
  30. Die Urbane. Eine HipHop Partei (du.)
  31. Neue Liberale – Die Sozialliberalen (keine Kurzbezeichnung)
  32. DIE EINHEIT (DIE EINHEIT)
  33. Allianz Deutscher Demokraten (keine Kurzbezeichnung)
  34. DIE REPUBLIKANER (REP)
  35. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  36. Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen)
  37. Partei der Vernunft (PDV)
  38. Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
  39. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
  40. Mieterpartei (MIETERPARTEI)

Für die Partei FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER), die ebenfalls eine Beteiligungsanzeige eingereicht hatte, war bereits festgestellt worden, dass sie im Bayerischen Landtag seit dessen letzter Wahl mit 19 Abgeordneten vertreten ist (siehe oben).

Die vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2017 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2.000 Wahlberechtigten, erforderlich.

Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 17. Juli 2017, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 28. Juli 2017.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 05/17 vom 7. Juli 2017 des Bundeswahlleiters

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