“ Gut sieben Monate vor der Bundestagswahl hat der Bundestag die geplante Reform des Wahlrechts beschlossen. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke verabschiedete das Parlament am Donnerstag, 21. Februar 2013, einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Novellierung des Bundeswahlgesetzes (17/11819) in geänderter Fassung (17/12417).
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Die neuerliche Änderung des Bundeswahlgesetzes ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine 2011 von der schwarz-gelben Koalition durchgesetzte Wahlrechtsreform im Juli vergangenen Jahres als verfassungswidrig verworfen hatte (2 BvF 17/1047)…“
Quelle: Deutscher Bundestag
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