WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter weist alle Briefwählerinnen und -wähler darauf hin, dass die Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Bundestagswahl 2013 spätestens am Wahltag, also am kommenden Sonntag, dem 22. September 2013, bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein müssen. Nur dann kann die Stimmabgabe für die Bundestagswahl berücksichtigt werden.
Der Bundeswahlleiter empfiehlt allen Briefwählerinnen und Briefwählern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht ausgefüllt und abgesandt haben, ihre Wahlbriefe umgehend, das heißt heute oder morgen, zur Post zu geben. Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben oder abgeben zu lassen.
Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der Wahlbrief verspätet ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl unberücksichtigt.
Quelle: Bundeswahlleiter – Pressemitteilung vom 16.09.2013
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