Einspruch gegen Auskünfte an Parteien zur Wahlwerbung möglich

Wahlberechtigte können dagegen Einspruch einlegen, dass die Meldebehörde ihre Daten zum Zwecke der Wahlwerbung für die Bundestagswahl 2013 an die Parteien und Wählervereinigungen weitergibt.

„Vor einer Wahl darf die Meldebehörde auf Antrag den zur jeweiligen Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen altersgruppenbezogene Auskünfte aus dem Melderegister über Namen und Anschrift von Wahlberechtigten erteilen (z.B. alle Erstwähler/-innen oder Wahlberechtigte über 65 Jahre). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Parteien dürfen die Daten der Wahlberechtigten nur für Zwecke der Wahlwerbung verwenden. Sie haben die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen und dies der Meldebehörde schriftlich zu bestätigen.“ (Quelle: Senatspressestelle Bremen)

Informieren Sie sich am besten schon jetzt bei Ihren Meldeamt, um die Weitergabe Ihrer Daten an alle Parteien, die  für die  Bundestagswahl 2013 zugelassen werden zu unterbinden.

Der Berliner Datenschutz beauftragte hat einen Ratgeber mit dem Titel >>„Wahlwerbung durch
politische Parteien“<< herausgegeben, der auch eine Muster für einen Widerspruch beinhaltet.

 

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