„Knapp ein halbes Jahr nach dem jüngsten Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag am Freitag, 14. Dezember 2012, erneut über eine Reform des Bundeswahlgesetzes beraten.
Dem Parlament lagen dazu in erster Lesung ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/11819) sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (17/11821) vor. Die Neuregelung ist notwendig geworden, nachdem die Verfassungsrichter eine 2011 von der schwarz-gelben Koalition durchgesetzte Wahlrechtsreform im Juli (2 BvF 3/ 11, 2 BvR 2670/ 11, 2 BvE 9/ 11) als verfassungswidrig verworfen hatten.
Das neue Wahlrecht soll bereits für die Bundestagswahl im kommenden Jahr gelten…“
Quelle: Deutscher Bundestag
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