Der Bundeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass am 3. September 2017 die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 24. September 2017 teilnehmen zu können. […]