Bundestagswahl 2017: Sitzkontingente der Bundesländer

WIESBADEN – Die Sitzkontingente der Länder haben sich mit den nunmehr vorliegenden Bevölkerungszahlen zum Stand 30. Juni 2016 gegenüber der Pressemitteilung Nummer 26/17 leicht verändert. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist die Bevölkerungszahl in Brandenburg demnach leicht gestiegen, in Sachsen-Anhalt ist sie dagegen gesunken. Die Anzahl der Sitzkontingente Brandenburgs hat sich somit um eins auf 20 erhöht sowie in Sachsen-Anhalt auf 17 verringert.

Die Umrechnung der Wählerstimmen in Mandate erfolgt in zwei Verteilungsstufen, welche jeweils zwei Rechenschritte enthalten. In der ersten Verteilungsstufe werden in einem ersten Rechenschritt jedem Land Sitzkontingente anhand des jeweiligen Bevölkerungsanteils zugeteilt (§ 6 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz). Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Bundeswahlgesetz ist hierbei nur die deutsche Bevölkerung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die letzten amtlichen Bevölkerungszahlen zu verwenden (§ 78 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Bundeswahlordnung).

Im Folgenden finden Sie eine Darstellung der Ermittlung der Sitzkontingente der Länder anhand ihrer jeweiligen Bevölkerungsanteile:

Sitzkontingente der Länder zur Bundestagswahl 2017

Sitzkontingente der Länder zur Bundestagswahl 2017

Quelle: Pressmitteilung 28/17 Bundeswahlleiter vom 22.09.17

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